
Nordrhein-Westfalen. Der 19. Infizierungsfall in Deutschland, zugleich zweiter in Nordrhein-Westfalen, wurde am Mittwochnachmittag, den 26.02.2020, durch das behandelnde Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) bestätigt. Bei dem zweiten Fall handelt es sich um die Ehefrau des vorherigen Falles. Über den ersten NRW-Fall haben wir bereits berichtet.
Zwei Patienten mit dem neuartigen Coronavirus werden in Uniklinik Düsseldorf behandelt
Die Patienten wurden zu dem UKD verlegt und werden entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) isoliert und behandelt. Bei dem ersten Patienten, dem 47-jährigen Ehemann, war die Infektion bereits vor der Verlegung nach Düsseldorf am gestrigen Dienstagabend (25.02.2020) bestätigt worden. Bei der zweiten Person, der Ehefrau, liegt jetzt ein positives Testergebnis vor.
UKD steht mit Behörden und Ministerien in engem Kontakt
Das UKD steht im engen Kontakt mit den Gesundheitsbehörden und Ministerien über den Verlauf, die ebenso zu Neuigkeiten in Bezug auf diesen Erreger informieren. Das Personal der Uniklinik Düsseldorf ist im Umgang mit Patienten mit übertragbaren Krankheiten sehr gut geschult und verfügt, wie andere Krankenhäuser auch, über entsprechend der Schutzstufe angepasste Unterbringungsmöglichkeiten.
Ehemann weiterhin in Lebensgefahr – Ehefrau in stabilem Zustand
Beide Patienten werden in Hinblick auf ihre Infektionskrankheit stationär am UKD behandelt. Der Zustand des ersten Infizierten ist lebensgefährlich, aber derzeit stabil. Bei dem jetzigen zweiten Fall zeigen sich aktuell keine schweren Symptome.
Einschätzungen sind nicht hervorzusagen
Derzeit ist eine Einschätzung von einzelnen Krankheitsverläufen nicht sicher hervorzusagen. Es gibt sehr häufig milde Verläufe bis hin zu sehr schweren Erkrankungen, die seltener auftreten. Zu den nach aktuellem Wissenstand verfügbaren Behandlungsoptionen stimmt sich das UKD laufend mit deutschen und internationalen Experten ab. Es gibt derzeit mehrere vielversprechende Therapieansätze, deren Wirksamkeit jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden kann.